Insolvenzberatung: Was tun bei einer Firmeninsolvenz?
Wer mit seiner Firma in der finanziellen Krise steckt, wird mit einigen Herausforderungen konfrontiert: Es ist nicht nur der psychische Druck, der oftmals mit steigendem Minus wächst. Es häufen sich auch die Beschwerden von Kunden, Mitarbeitern, Vermietern und Banken. Wie kann man diesen Zustand klären? „Firmeninsolvenz“ ist ein häufig genanntes Stichwort, das in diesem Zuge fällt.
Lassen Sie sich kompetent und vollumfassend zum Thema beraten. Unsere Insolvenzberatung ist ein geeigneter Schritt, um sich auf diesem Feld zu orientieren: Ist der Zeitpunkt für eine GmbH Insolvenz tatsächlich gekommen oder gibt es andere Wege? Falls ja, welche? Und sollte es tatsächlich in Richtung Insolvenzantrag gehen, wie wird solch ein Prozess vonstatten? Unsere Insolvenzberatung hilft weiter!
Wann ist eine Firma wirklich insolvent?
Wenn sich vorübergehend finanzielle Engpässe ergeben, bedeutet das nicht gleich, dass einer Firma die Insolvenz droht. Zwar sind Geschäftsführer ab dem Zeitpunkt dazu verpflichtet, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen, an dem eine Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung festgestellt werden kann. Jedoch spielt es vor allem eine Rolle, wie die Perspektive aussieht. Und das ist die Krux: Hier ist wirtschaftliche Expertise gefragt. Denn wird falsch prognostiziert, kann wegen Insolvenzverschleppung geklagt werden. Geschäftsführer haften in dem Fall persönlich.
Schalten Sie am besten hier schon einen Insolvenzberater ein, der Sie kompetent berät und präzise ermittelt, an welchem Punkt Sie stehen.
Vorteile einer Insolvenz
Auch wenn eine Insolvenz-Anmeldung häufig als Niederlage betrachtet wird, und tatsächlich der letztmögliche Schritt sein sollte, so hat sie doch auch Vorteile:
Geschäftsführer vermeiden die unangenehmen Auseinandersetzungen mit Gläubigern wie Mitarbeiter, Finanzamt, Banken, Vermietern und weitere.
Geschäftsführer entkommen der haftungsfalle auf offiziellen Weg – Stichwort Insolvenzverschleppung.
Sämtliche Schulden, ganz gleich in welcher Höhe, werden garantiert innerhalb der nächsten sieben Jahre abgetragen sein.
Geschäftsführer können nach der Insolvenz ohne Altlasten einen beruflichen Neuanfang starten.
Gibt es auch Alternativen zu einer GmbH Insolvenz?
Bei entsprechenden Ergebnissen einer Wirtschafts- und Vermögensprüfung gibt es durchaus Alternativen zur GmbH Insolvenz. Zum Beispiel den Verkauf Ihrer GmbH. Es gibt durchaus Investoren, die auf der Suche nach belasteten Firmen sind, um wiederum Steuervorteile geltend zu machen. Eine weitere Möglichkeit ist die GmbH Übernahme durch uns als Insolvenzberater oder anderen Interessenten. Gerne prüfen wir auch, ob auch absolut legalem und rechtssicheren Weg eine GmbH Löschung möglich ist.
Bei krisenbehafteten Firmen scheint es nur noch eine Richtung zu gehen: bergab. Aber die verschiedenen Möglichkeiten, wie man damit umgeht, machen Perspektiven deutlich. In einer Insolvenzberatung gehen wir diese Möglichkeiten gerne mit Ihnen durch.
Insolvenzberatung als Schutz vor der Haftungsfalle
Wussten Sie, dass Geschäftsführer für eine Insolvenzverschleppung persönlich haftbar gemacht werden? Das Gleiche gilt für nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge. Nach § 266a Strafgesetzbuch (StGB) können Sie sich strafbar machen, wenn Sie diese nicht fristgerecht abführen. Steuerzahlungen sind ein ähnliches Thema – und sollten besser nicht in Verzug geraten. Hier drohen Strafen, die Geschäftsführer persönlich belangen.
Insolvenzberatung – diskret und informativ
Als GmbH Insolvenzberatung mit Erfahrung wissen wir genau, wie heikel das Thema Firmeninsolvenz für unsere Klienten ist. Umso wichtiger ist uns ein diskreter und empathischer Umgang damit. Wir betrachten eine drohende Insolvenz keineswegs als Versagen, sondern hegen ganz im Gegenteil Wertschätzung für Sie als Unternehmer.